Pflege

Keiner möchte sich mit dem Gedanken beschäftigen, einmal ein Pflegefall zu werden. Aus diesem Grund wird das Thema verdrängt oder immer wieder nach hinten verschoben. Erst wenn es in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis einen Pflegefall gibt und es vor allem um die hohen Kosten und auch die Qualität der Versorgung im Pflegefall geht, wird das Thema wieder präsenter. Aber da geht es doch immer um ältere Menschen, ist dann der nächste Gedanke.

Sehr häufig ja – aber auch völlig unabhängig vom Alter kann jeder durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zum Pflegefall werden.

Viele denken, dass dann ja jeder durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert ist. Diese Absicherung reicht in den meisten Fällen jedoch nicht aus, da es sich nicht um eine sogenannte „Vollversicherung“ handelt. Das heißt, die für die Pflege anfallenden Kosten werden nur bis zu gewissen Höchstbeiträgen übernommen, der Rest muss selbst getragen werden oder, wenn dies nicht möglich ist, sogar von den Kindern. Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat die demographische Entwicklung in Deutschland für die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung großen finanziellen Einfluss.

Es macht durchaus Sinn, sich bereits frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Auch bei der privaten Pflegeversicherung gilt – je später man diese abschließt, desto teurer wird es. Und es kann Zuschläge für bereits bestehende Vorerkrankungen oder gar Ablehnungen durch den Versicherer geben.

Die Pflegeversicherung ist ein komplexes Thema – wir beraten Sie gerne.

accura-familie-pflege

Finanzielle Absicherung im Pflegefall:
Welche Möglichkeiten der Absicherung habe ich?

Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung erstattet die (nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung) noch offenen Pflegekosten nach einem pauschalen Satz. Dieser Satz liegt bei 80% der anfallenden Kosten.

Vorteil dieser Variante:
Unabhängigkeit von möglicherweise in Zukunft steigenden Pflegekosten (z. B. durch Inflation, höhere Entlohnung der Pflegekräfte etc.) aufgrund der Pauschalkostenerstattung des Versicherers in Höhe von 80% der anfallenden Kosten.

Nachteil dieser Variante:
Es ist immer ein Eigenanteil in Höhe von 20% der Kosten (nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) von Ihnen selbst zu tragen.

Prämienbeispiel: 55 Jahre alte Person

à 99,85 € Monatsbeitrag für eine Pflegekostenversicherung mit pauschaler Leistung von 80%
der anfallenden Kosten.

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen im Pflegefall ein bei Abschluss des Vertrages frei wählbares Tage- bzw. Monatsgeld aus. Hier kann für die verschiedenen Pflegestufen von 0 bis 3 jeweils ein individueller Tagessatz angesetzt werden.

Vorteil dieser Variante:
Der gerade aktuelle Bedarf im Pflegefall kann immer zu 100% abgedeckt werden. Hier ist gewährleistet, dass Sie auch wirklich die vollumfänglichen Pflegeleistungen finanzieren können, die Sie sich für den Fall der Fälle wünschen.

Nachteil dieser Variante:
Ein heute noch aktueller und korrekt kalkulierter Tagessatz kann aufgrund von möglicherweise steigenden Pflegekosten irgendwann in der Zukunft vielleicht einmal nicht mehr  ausreichen. In diesem Fall wären zusätzlich anfallende Kosten, die über dem vereinbarten Tagegeld liegen, von Ihnen selbst zu tragen.

Prämienbeispiel: 55 Jahre alte Person

à 99,46 € Monatsbeitrag für eine Pflegetagegeldversicherung mit monatlichen Leistungen
in Höhe von 1.600 € in Pflegestufe 3, 1.400 € in Pflegestufe 2, 1.000 € in Pflegestufe 1
und 100 € in Pflegestufe 0.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist im Gegensatz zur Pflegetageld- und Pflegekostenversicherung keine reine Risikoabsicherung. Hier wird ein monatlicher Beitrag eingezahlt, den der Versicherer für Sie verzinslich ansammelt (Prinzip einer klassischen Kapitalversicherung).

Zusätzlich hierzu werden frei bestimmbare, vom Versicherer im Pflegefall zu zahlende Monatsrenten je Pflegestufe vereinbart. Der Vertrag kann jährlich zur Fälligkeit gekündigt werden, um die bisher angesparte Kapitalleistung zu erhalten.

Vorteil dieser Variante:
Sollten Sie kein Pflegefall werden, erhalten Sie zur Fälligkeit des Vertrages (spätestens zum 85. Lebensjahr) das angesparte Kapital ausgezahlt. Sofern der Pflegefall vorher eintritt, sind Sie in Höhe der vorher individuell festgelegten Monatsrenten abgesichert und erhalten eine 20-jährige monatliche Pflegerente. Sie empfangen also in jedem Fall eine Leistung aus diesem Vertrag.

Nachteil dieser Variante:
Für die Absicherung über eine Pflegerentenversicherung sind höhere Beiträge aufzuwenden als für die anderen beiden Versicherungsmöglichkeiten.

Prämienbeispiel: 55 Jahre alte Person

à 198,99 € Monatsbeitrag für eine Pflegerentenversicherung mit monatlicher Leistung
in Höhe von 1.600 € in Pflegestufe 3, 1.360 € in Pflegestufe 2 und 1.040 € in Pflegestufe 1.

Sofern der Pflegefall nicht eintritt steht im Alter von 85 Jahren eine geschätzte Ablaufleistung
in Höhe von 57.000 €
zur Verfügung.