FAQ

Zum Angebot (Kombi-Tarif = Wohnmobil plus PKW)

Da wir eine Standardvergleichssoftware zur Kalkulation verwenden, kann es vorkommen, dass bestimmte Punkte im Angebot ausgewiesen werden, obwohl sich die Prämie dadurch nicht ändert und diese Angaben für unseren Kombitarif keine Rolle spielen. Dies betrifft die folgenden Punkte:

  • Tageszulassung ja/nein
  • Neuwert (nur relevant wenn über 100.000 €)
  • Zeitwert
  • Wert der Sonderausstattung
  • Automatische Distanzregelung
  • Elektronisches Stabilitätssystem
  • CO2-Ausstoß
  • Genaue Berufsbezeichnung und Branche (nur die Tarifgruppe ist relevant, z. B. normaler Angestellter, Angestellter im öffentlichen Dienst oder Beamter auf Lebenszeit)
  • Status (es gibt keinen Unterschied zwischen aktiv Erwerbstätigen und Rentnern)
  • Nutzung überwiegend privat (es gibt keinen preislichen Unterschied zwischen der ausschließlichen und überwiegenden privaten Nutzung)
  • Abstellort abgeschlossen/überdacht (nur die grundsätzliche Art des Abstellortes spielt eine Rolle, z. B. Garage, Carport, Straße, …)
  • Führerscheindaten der Nutzer (Ausnahme: Nutzer unter 23, die für mindestens sechs Monate am begleiteten Fahren teilgenommen haben)
  • Genauer Geburtstag der Nutzer (nur das Alter muss passen)
  • Familienstand

Sofern einer dieser Punkte in unserer Berechnung nicht korrekt ist, besteht kein Handlungsbedarf. Im Angebot ändert sich hierdurch nichts.

Falls doch noch andere Angaben zu korrigieren sind, antworten Sie bitte einfach auf die von uns erhaltene Angebots-Mail mit den von Ihnen gewünschten Änderungen. Wir lassen Ihnen dann umgehend ein angepasstes Angebot per Mail zukommen.

Ja. Wir haben den Nachlass (20 % für Pkws) bereits eingerechnet und setzen dabei voraus, dass Sie auch Ihr Wohnmobil bei uns versichert haben oder noch versichern werden.

Haben wir Ihnen Angebote für mehrere Pkws unterbreitet, können wir den Kombinachlass auf jedes dieser Fahrzeuge gewähren und haben ihn überall auch bereits eingerechnet.

Ihre Wohnmobilversicherung wird ab Beginn des ersten Pkw-Vertrags im Kombitarif noch um weitere 10 % günstiger. Durch die Versicherung von weiteren Pkws oder anderen Fahrzeugen erhalten Sie keinen weiteren Vorteil in der Wohnmobilversicherung.

Die in diesem Punkt ausgewiesene Rückstufung ist fiktiv und soll als reine Information für Sie dienen, mit welcher Rückstufung Sie bei einem zukünftigen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden rechnen müssten.

Sie werden bei uns nicht grundlos zurückgestuft. Wir übernehmen genau die SF-Klassen, die Ihr Vorversicherer uns weiterbestätigt. Lediglich die >> Beitragssätze können abweichen, was für Sie aber keinen Nachteil bedeutet.

Jeder Versicherer kann individuell bestimmen, welchen Beitragssatz er für welche SF-Klasse ansetzt. Es kann also durchaus sein, dass Versicherer A für die SF-Klasse 10 –> 35 % Beitragssatz ansetzt, Versicherer B –> 45 % und Versicherer C –> 22 %.

Für die Berechnung ist immer die SF-Klasse (und nicht der SF-Beitragssatz) wichtig, da sich anhand des Beitragssatzes keine pauschalen Aussagen über Ihre tatsächlichen SF-Klassen treffen lassen können.

Hinweis: für Sie spielt es keine Rolle, ob Sie nun 35 % oder 22 % Beitragssatz erhalten, da jeder Versicherer den 100%-Beitrag (der als Berechnungsgrundlage dient) beliebig hoch ansetzen kann. So kann es durchaus sein, dass Sie für einen Tarif mit 22 % Beitragssatz unter dem Strich mehr zahlen müssen, als für einen Tarif mit 35 % Beitragssatz.

Lassen Sie sich von den vermeintlich günstigen Beitragssätzen nicht in die Irre führen. Vergleichen Sie nur die tatsächlich von Ihnen zu zahlende Prämie in Euro.

Wenn Sie in Ihrem Vorvertrag keine Vollkasko versichert hatten, wird die entsprechende SF-Klasse einfach an die aktuelle SF-Klasse Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung angeglichen. Sie müssen also nicht noch einmal „von null“ anfangen.

Beispiel: Sie sind aktuell in der KFZ-Haftpflicht in die SF-Klasse 7 eingestuft und haben keine Vollkasko (also eigentlich „SF 0“) versichert. Sie werden bei uns in der KFZ-Haftpflicht in die SF-Klasse 7 und in der KFZ-Vollkasko ebenfalls in die SF-Klasse 7 eingestuft.

Hinweis: sofern Sie in der Vollkasko aufgrund einer schadenbedingten Rückstufung die SF-Klasse 0 haben, wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht angeglichen.

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, da diese Leistung (ein Schadenfall pro Kalenderjahr bleibt ohne Rückstufung) bei einem Schadenfall sicherlich hilfreich ist. Dabei gilt es allerdings folgende zwei negative Punkte zu bedenken:

  1. Die Kosten: diese Leistung ist extrem teuer. In vielen Fällen liegen die Kosten (abhängig von Ihrem Fahrzeug) zwischen 50 € und 300 € im Jahr. Prozentual ausgedrückt können häufig zwischen 15 % und 20 % an Mehrbeitrag anfallen.
  2. Der Versicherungswechsel: der Rabattschutz gilt nur bei Ihrem aktuellen Versicherer. Sobald Sie den Versicherer wechseln (und in der Vergangenheit einen Schadenfall hatten, der aufgrund des Rabattschutzes nicht zur Rückstufung geführt hat) wird Ihr aktueller Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt immer mit der Rückstufung weiterbestätigen, so dass Sie ab Versicherungsbeginn beim neuen Anbieter schlechter eingestuft werden – obwohl Sie in der Vergangenheit den Rabattschutz immer bezahlt haben. Gerade viele Direktversicherer weisen Sie nicht auf diesen Umstand hin und bieten den Rabattschutz zu einem besonders günstigen Tarif an, um Sie langfristig an sich zu binden.

Sie sollten daher genau überlegen, ob Sie diese Leistung wirklich benötigen bzw. überhaupt einen langfristigen Vorteil daraus ziehen.

Zum Vertragsabschluss

Schritt 1:

Sie erhalten von uns ein Angebot mit allen relevanten Unterlagen zugesandt.

Handelt es sich um eine Neuzulassung oder einen Fahrzeugwechsel senden wir Ihnen auch gleich eine eVB-Nummer für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle mit.

Handelt es sich um einen Versichererwechsel (d.h. das Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und Sie wechseln nur den Anbieter) benötigen Sie keine neue eVB-Nummer. Der neue Versicherer tauscht die eVB-Nummer ab Vertragsbeginn automatisch bei der Zulassungsstelle für Sie aus.

Schritt 2:

Sie senden uns das Angebot vollständig zurück. Auf der letzten Angebotsseite ist das Antragsformular aufgedruckt, das Sie bitte ausfüllen und 2x unterschreiben. Zusätzlich benötigen wir noch eine Kopie des Fahrzeugscheins und eine Kopie der letzten Beitragsrechnung.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie bei einem Versichererwechsel (mit einem bereits auf Sie zugelassenen Fahrzeug) Ihren Vorvertrag rechtzeitig >> kündigen.

Schritt 3:

Wir bestätigen Ihnen die Deckung und geben den Antrag zur Policierung an den Versicherer weiter.

Die Erstellung der Police wird vermutlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Regelfall dauert dies zwischen vier und sechs Wochen – gegen Ende des Jahres können sich diese Zeiten aber natürlich verlängern, da zum 01.01. naturgemäß immer besonders viele Anträge innerhalb kurzer Zeit gestellt werden.

Nein. Wir übermitteln zum Versicherungsbeginn automatisch eine neue elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde. Sie müssen dort also nicht vorstellig werden.

Wir können aus rechtlichen Gründen leider keine Kündigungen für Sie vornehmen. Ihr aktueller Versicherer würde diese Kündigung zurückweisen.

Um Ihnen die Kündigung Ihres Vorvertrags zu erleichtern, stellen wir Ihnen allerdings einen passenden >> Kündigungsvordruck zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt in der KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Da in vielen Verträgen die Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres ist, ergibt sich daraus der 30.11. als spätestmöglicher Kündigungstermin.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens zu diesem Tag beim Versicherer vorliegen muss – die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus.

Sofern Sie diese Kündigungsfrist verpasst haben, ist dennoch noch nicht alles verloren. Hat Ihr Versicherer die Beiträge erhöht? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Erhalt der Rechnung. Da viele Versicherer die Rechnung erst relativ spät im November versenden, kann somit auch nach dem 30.11. noch eine Möglichkeit bestehen, den Vertrag rechtswirksam aufgrund der Beitragserhöhung zu kündigen.

Hinweis: prüfen Sie unbedingt die Hauptfälligkeit (Ablauf) in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Einige Versicherer gehen mittlerweile dazu über, unterjährige Hauptfälligkeiten zu vereinbaren, so dass die Kündigungstermine sich entsprechend verschieben und Sie erst im Laufe des nächsten Jahres wechseln können.

Selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Antrag auch per E-Mail (an info@accura.de) oder per Fax (an 0911 58070-62). Sie müssen uns das Original dann nicht mehr gesondert per Post zusenden.

Wichtig: bitte denken Sie daran, dass wir bei einem Antrag immer eine Kopie des Fahrzeugscheins und eine Kopie der letzten Beitragsrechnung benötigen.

Die von uns ausgestellten eVB-Nummern sind immer ein Jahr lang gültig.