Assistance-Leistungen und Unfall-Rente – ein unschlagbares Duo
Damit es nach einem Unfall weiter geht!
Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
Sie hatten einen Unfall und sind vorübergehend nicht mobil?
Wer kümmert sich jetzt um Ihren Haushalt?
Wer bringt Sie zum Arzt oder zum Amt?
Wer geht für Sie einkaufen?
Wer macht die Hausordnung oder den Streudienst?
Wer kocht für Sie?
Wer geht für Sie einkaufen?
Wer kümmert sich um Ihre Haustiere?
Wer kümmert sich um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen oder Ihre Kinder?
Wer pflegt Sie?
Wer kümmert sich um den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses oder Ihres Autos?
Wer ….
Und vor allem: Wer bezahlt das?
„Unfallgeschädigte, die zu Hause alleine nicht klarkommen, bekommen manchmal auch Unterstützung von ihrer Krankenkasse – doch Unfall-Assistance-Versicherungen leisten schneller, unbürokratischer und meist länger.“
Simone Weidner, Redakteurin bei der Stiftung Warentest
Ob jung oder alt – unsere vielfach ausgezeichneten Unfall-Konzepte sind für Menschen jeden Alters geeignet. Es gibt weder ein Höchsteintrittsalter noch eine Altersbegrenzung. Sie können lebenslang auf Ihren Unfallschutz zählen und zudem von zahlreichen interessanten Zusatzleistungen profitieren.
- Ihr XXL Leistungskonzept für den ganz persönlichen Bedarf
- 24 Stunden täglich weltweiter Versicherungsschutz – in Beruf und Freizeit, zu Hause und auf Reisen
- Vielseitige Zusatz- und Assistance-Leistungen
Tipp:
Die Kombination mit einer Unfallrente, die ab einem unfallbedingten Pflegegrad 2 bereits lebenslang 100 % der versicherten Rente zahlt, ist einfach unschlagbar:
- Optimale Unterstützung durch Assistance- und Zusatzleistungen
- Lebenslange Rentenzahlung z. B. zur Reduzierung des Eigenanteils bei den
Pflegekosten - Keine Begrenzung beim Höchsteintrittsalter
- Keine altersbedingten Leistungseinschränkungen
Überzeugen Sie sich selbst:
Vorteil 1
Die Assistance- und Zusatzleistungen stehen immer in voller Höhe zur Verfügung, ganz unabhängig von der Versicherungssumme. Die meisten Kosten werden sogar ohne Limit übernommen!
Vorteil 2
Klare Regelung: Der Anspruch auf Assistance- und Zusatzleistungen entsteht bereits im Moment des Unfalls. Dabei muss die bedingungsgemäße Definition des Unfallbegriffs erfüllt sein.
Vorteil 3
Die Assistance- und Zusatzleistungen unterstützen und helfen sofort nach einem Unfall. Also genau dann, wenn die verunfallte Person die Unterstützung am meisten benötigt. Unterschiedliche Leistungsbeispiele finden Sie untenstehend.
Vorteil 4
Die Assistance- und Zusatzleistungen „zahlen“ im Fall der Fälle nicht nur, sondern bringen tatsächliche organisatorische und unterstützende Mehrwerte.
Tauchunfall auf den Philippinen
Der Kunde konnte vor Ort nicht richtig behandelt werden und sollte nach Deutschland geflogen werden.
Problem: Der Transport war wegen der Taucherkrankheit in einem normalen Linienflug, bedingt durch die Flughöhe, nicht möglich.
Lösung: Die Organisation und komplette Kostenübernahme eines Privatjets, inklusive der Abstimmung einer gesonderten Flugroute unter Einhaltung der maximalen Flughöhe.
Kostenpunkt: > 50.000 €
Miete eines Sportmotorboots in Italien
Wegen hoher Geschwindigkeit kam es zum Unfall und einem Aufprall auf Wellen. Die Folge war ein Lendenwirbelbruch. Eine Operation war vor Ort wegen der Schwere der Verletzung und einer drohenden Lähmung nicht möglich.
Problem: Der Transport konnte nicht in einem Linienflug erfolgen.
Lösung: Organisation und komplette Kostenüber-nahme eines Privatjets mit Liegendtransport nach Deutschland am nächsten Tag.
Kostenpunkt: > 20.000 €
Anmerkung: Wäre der Kunde in diesem Fall z.B. alleine mit seinem Hund im Urlaub gewesen, wäre auch der Heimtransport und die Versorgung des Hundes organisiert und die Kosten dafür übernommen worden.
Fahrradunfall
Eine alleinerziehende Mutter stürzt auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad und erleidet eine Schultereckgelenkssprengung und muss operiert werden. Die Kinderbetreuung ab dem ersten Tag sowie eine Haushaltshilfe für die ersten Tage zu Hause wurde organisiert. Das Kind wurde täglich zur Schule gebracht und wieder abgeholt.
Kostenpunkt: 4.000 €
Wichtig: Es war nur die Mutter (Aufsichtsperson muss nicht zwingend Vater oder Mutter sein, z.B. auch Großeltern oder Tante etc.) versichert, nicht aber das Kind.
Unfall des Kindes
Ein Kind bricht sich beide Knie und musste ein halbes Jahr im Rollstuhl verbringen. Der Schulbesuch war infolgedessen nicht möglich. Ein Privatlehrer wurde organisiert, damit das Kind den Lernstoff nicht verpasst und das Schuljahr nicht wiederholt werden muss.
Kostenpunkt: > 10.000 €
Sprunggelenksverletzung
Fraktur des Sprunggelenks durch Umknicken auf der Bordsteinkante und die Notwendigkeit, zwei Monate nicht belasten zu dürfen.
Problem: Nicht die Verletzung an sich war das größte Problem, sondern die Tatsache, dass die alleinstehende Frau ihre alleinstehende Mutter pflegt. Diese Aufgaben konnten durch den Unfall nicht mehr bewerkstelligt werden. Was wird nun aus der Pflege der Mutter?
Lösung: Organisation einer Pflegekraft und Übernahme der anfallenden Kosten. Des Weiteren wurde der Service der täglichen Versorgung mit einer warmen Mahlzeit sowie des Einkaufs notwendiger Dinge genutzt. Diese Leistung wird immer wichtiger, da mehr als 50 % der über 4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause und oft von engen Familienangehörigen wie den Kindern oder Lebenspartnern (mit)gepflegt werden.
Kostenpunkt: 4.000 €
Querschnittslähmung
Nach einem schweren Motorradunfall wurde eine Querschnittslähmung diagnostiziert.
Problem: Das eigene Haus war nicht barrierefrei.
Lösung: Diverse behindertengerechte Umbaumaßnahmen, wie z.B. Eingangsbereich, Badezimmer, Aufzug, mussten am Haus vorgenommen und ein behindertengerechtes Auto angeschafft werden.
Kostenpunkt: > 150.000 €
Rehabilitationsleistungen | |
Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau oder Umzug) | ✔ |
Prothesen und Hilfsmittel | ✔ |
Anschaffung von Blindenhunden | ✔ |
Anschaffung sonstiger Assistenzhunde (z.B. Signalhunde für Gehörlose) | ✔ |
Behinderungsbedingte Schulungen (z.B. Erlernen der Blindenschrift) | ✔ |
Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen | ✔ |
Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen (ohne Mindestdauer) | ✔ |
Künstliche Organe und Organtransplantationen | ✔ |
Kosten kosmetischer Operationen | ✔ |
Kostenersatz bei Beschädigung von Schneide- oder Eckzähnen | ✔ |
Kostenersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne) | ✔ |
1.000 € für psychologische Betreuung (auch bei indirekter Unfalleinwirkung) | ✔ |
Unfall-Pflegeleistungen |
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Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens | ✔ |
Die Pflegehilfe wird gleichzeitig für den Partner erbracht | ✔ |
Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit | ✔ |
Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen | ✔ |
Begleitung (mit Fahrdienst) zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen | ✔ |
Wöchentliche Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen | ✔ |
Übernahme der Pflichten gemäß Hausordnung (Reinigungs-, Räum- und Streudienst) | ✔ |
Versorgung mit einer Hausnotrufanlage | ✔ |
Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach einer Krankenhausentlassung | ✔ |
Tägliche körperbezogene Pflegemaßnahmen bis Anerkennung Mindestpflegegrad 2 | ✔ |
Überbrückungshilfe bis 2 Monate für im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige | ✔ |
Pflegetagegeld (XXL: im Anschluss an die Pflegehilfe) bis 1 Jahr ab Unfalltag | ✔ |
20 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 2 | ✔ |
40 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 3 | ✔ |
60 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 4 oder 5 | ✔ |
Leistungen auf Reisen | |
Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten | ✔ |
Kosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus | ✔ |
Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tage | ✔ |
Medizinisch notwendige Flugrückholung unabhängig vom Krankenhausaufenthalt | ✔ |
Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen | ✔ |
Die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden | ✔ |
Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten bis 45 Tage | ✔ |
Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung bei Auslandsunfällen | ✔ |
Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt | ✔ |
Die Mehrkosten werden nicht nur nach einem Krankenhausaufenthalt ersetzt | ✔ |
Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen | ✔ |
Kosten für Heimtransport und Versorgung von Haustieren (1) | ✔ |
Besuchskosten bei Krankenhausaufenthalt über geplanten Rückreisetermin hinaus | ✔ |
Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich | ✔ |
Leistungen für Kinder |
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Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis 8.000 € (2) | ✔ |
Kinderbetreuung/Haushaltshilfe bis 6 Monate wegen Unfall der Aufsichtsperson (3) | ✔ |
Die Kinderbetreuung/Haushaltshilfe wird ab dem 1. Tag übernommen | ✔ |
Begleitung der Kinder z.B. zum Kindergarten oder Sportverein | ✔ |
60 € Rooming-in-Leistung pro Übernachtung (ohne Höchstdauer) | ✔ |
Anstelle der Pauschale können auch tatsächliche Kosten abgerechnet werden | ✔ |
Kosten für Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes | ✔ |
Die Nachhilfekosten werden 6 Monate lang ohne Gesamtentschädigungsgrenze ersetzt | ✔ |
Hilfeleistungen |
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24-Stunden-Hilfe-Telefon | ✔ |
Beratung über Vorsorgemaßnahmen und ärztliche Versorgungsmöglichkeiten | ✔ |
Hilfe bei der Organisation von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen | ✔ |
Organisation von Krankentransporten und Flugrückholungen | ✔ |
Organisation von Kindermädchen, Haushaltshilfen und Nachhilfeunterricht | ✔ |
Organisation des Heimtransports und der Versorgung von Haustieren | ✔ |
Organisation und Koordination der medizinischen Rehabilitation | ✔ |
Hilfe bei der berufliche Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche, Bewerbung) | ✔ |
Pflegehilfe im Inland durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister | ✔ |
1) Die Unterbringung von Haustieren wird bis 2 Monate übernommen, sofern die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht zur Versorgung ihrer Haustiere in der Lage ist (auch wenn sich der Unfall nicht während einer Reise ereignete). Bei Krankenhausaufenthalten oder Pflegebedürftigkeit erhöht sich die Dauer auf 6 Monate.
2) 50-facher Jahresbruttobeitrag des jeweiligen Kindes.
3) XXL: auch wenn die versicherte Aufsichtsperson nicht Vater oder Mutter der im Haushalt lebenden Kinder ist, auch wenn die Kinder nicht mitversichert sind und nicht nur bei Krankenhausaufenthalt oder Unfalltod.
Bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und im Original an ACCURA zurücksenden.
Sind Sie an diesen äußerst wichtigen Assistance-Leistungen interessiert?
Fordern Sie gerne unser Angebot an. Bei Fragen sind wir auch telefonisch für Sie da.
Ihr Ansprechpartner:
ACCURA Versicherungsmakler GmbH
Dirk Heitmann
Tel.: 0911 / 5 80 70 14
E-Mail: heitmann@accura.de