Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung!

Wissenswertes aus der Versicherungswelt

NEWSLETTER – 11/2016: Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung!

 

„Was? Du blechst für deine Unfallversicherung so viel Geld? Ich zahle für meine nur die Hälfte! Ich glaube, du bist da eher schlecht versichert.“

Solche Situationen und Gespräche mit Bekannten über Versicherungen kennen Sie sicherlich. Daraufhin stellen Sie sich natürlich erst einmal die Frage: „Habe ich einen Fehler gemacht? Und bin ich wirklich so schlecht versichert?“

Auf den ersten Blick könnten Sie das tatsächlich denken – Sie zahlen ja schließlich etwas mehr Geld als der Gesprächspartner. Dies sollte allerdings nicht zu voreiligen Schlussfolgerungen führen – denn in der Unfallversicherung kommt es nicht auf einen absoluten Minimalpreis an, sondern auf die für Sie passende Absicherung im Schadenfall. Das heißt: es muss sichergestellt werden, dass Sie z. B. mögliche unfallbedingte Umbaukosten an Ihrem Haus, finanzielle Einbußen durch Beeinträchtigung Ihrer Arbeitskraft oder den nötigen Kauf eines behindertengerechten Autos stemmen können.

 

Was bedeutet das für die gewählte Unfallversicherungssumme?

Eine gute und sinnvoll durchdachte Unfallversicherung legt eine für Sie persönlich angemessene Invaliditätsgrundsumme fest. Aus dieser Summe errechnet sich im Schadenfall die Entschädigungsleistung – je nach betroffenem Körperteil und Ausprägungsgrad der Dauerschädigung. Die Grundsumme ist daher auch der relevante Faktor für die Prämienberechnung. Wer hier nur 40.000 € als Summe ansetzt liegt natürlich um ein Vielfaches günstiger als jemand, der 400.000 € Grundsumme versichert. Merke: entscheidend ist eine möglichst hohe Grundsumme, nicht eine theoretisch mit Progressionsstaffel hochgerechnete Maximalsumme.

Fazit: Bei der Unfallversicherung ist dringend auf die Wahl einer passenden und angemessen hohen Invaliditätsgrundsumme zu achten. Die Unfallversicherung soll ein existenzielles Risiko abdecken und nicht nur abgeschlossen werden um das eigene Gewissen zu beruhigen („Ich habe doch eine Unfallversicherung“).

Auf welche Leistungen muss ich in einer guten Unfallversicherung achten?

Die Wahl der richtigen Grundversicherungssumme allein stellt allerdings noch keinen passenden und sinnvollen Unfallversicherungsschutz dar. Zusätzlich müssen auch die Leistungen eines Unfallvertrags berücksichtigt werden. Hier ergeben sich von Anbieter zu Anbieter gravierende Unterschiede, die im Schadenfall darüber entscheiden ob Sie eine Leistung durch den Versicherer erhalten oder nicht.

Im Fokus ist hier vor allem der Unfallbegriff, der sich wie folgt definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Diese Definition sorgt dafür, dass viele mögliche Schadenereignisse nicht als Unfall im Sinne dieser Bestimmung gelten und somit im Bedingungswerk gesondert aufgeführt werden müssen. Nachfolgend möchten wir Ihnen dies anhand einiger wichtiger Beispiele vor Augen führen:

 

1.Eigenbewegungen:

Unfälle nach der o. g. Definition müssen „von außen“ auf den Körper einwirken. Bei einer sogenannten „Eigenbewegung“, das heißt also z. B. das Umknicken des Fußes beim Laufen ohne Einwirkung von außen, wäre der Unfallbegriff nicht erfüllt. Hier ist es wichtig, dass diese Leistung in den Bedingungen explizit eingeschlossen wird.

 

2.Infektionen:

Eine Krankenschwester hatte sich durch eine Spritzennadel geringfügig an der Haut verletzt. Durch die Verletzung konnten Krankheitserreger in den Körper gelangen und führten zu einer Infektion mit Hepatitis C. Das OLG Hamm lehnt in seinem Urteil vom 21.07.2015 den Versicherungsschutz ab, da der Unfall als solcher geringfügig ist und hier die Erkrankung an sich als hauptursächlich für die Dauerschädigung gilt. Um diese Konstellation ebenfalls abzusichern, sollte die sogenannte „Infektionsklausel“ mitversichert sein, die eben auch genau diese Schäden als Folge des Unfalls mitversichert.

 

3.Erhöhung des sogenannten „Mitwirkungsanteils“:

Der sogenannte „Mitwirkungsanteil“ berücksichtigt Vorerkrankungen, die sich auf den Invaliditätsgrad des betroffenen Körperteils unmittelbar auswirken, mit einem vom Arzt individuell festgelegten Prozent-wert. Die vom Versicherer zu zahlende Invaliditätsleistung mindert sich in diesem Fall um diesen Prozentsatz. Eine gute Unfallversicherung erhöht die Grenze für die Anrechnung dieses Mitwirkungsanteils – z. B. auf 40 %. Das heißt: der Versicherer wird trotz Vorerkrankung die volle Leistung erbringen, sofern der prozentuale Mitwirkungsanteil der entsprechenden Vorerkrankung unter 40 % liegt.

 

4.Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen:

Dieser in einigen Unfalltarifen enthaltene Ausschluss sorgt im Schadenfall häufig für Entsetzen bei den Betroffenen. An einem heißen Sommertag einen Kreislaufkollaps erlitten, ohnmächtig geworden und hart auf den Boden aufgeschlagen – und der Unfallversicherer weigert sich, für die daraus entstandenen Schäden aufzukommen, indem er sich auf den Ausschluss „Bewusstseinsstörungen“ beruft. Es ist vermutlich jedem sofort einleuchtend, dass aber gerade in solchen Fällen Versicherungsschutz über die Unfallversicherung elementar wichtig ist. Gute Unfallversicherungstarife schließen auch die Bewusstseinsstörungen explizit mit ein und leisten somit auch für diese Unfälle.

Die aufgezählten Leistungen und Szenarien sind natürlich nicht abschließend und sollen Sie anhand einiger Beispiele lediglich dafür sensibilisieren, dass „Ich habe doch eine Unfallversicherung“ in vielen Fällen eben nicht bedeutet, dass Sie auch wirklich „gut und passend unfallversichert“ sind.

 

Ist das ein Problem für Sie? Nein. Denn wir schaffen hier Abhilfe. Mit unserem leistungsstarken und preiswerten Unfallkonzept über unseren Kooperationspartner VvwV e. V. (Versicherer: HDI) stellen wir sicher, dass die oben aufgeführten – und diverse weitere, hier nicht genannte – Leistungen allesamt enthalten sind.

Sie haben bisher nur eine unzureichende Unfallversicherung? Möglicherweise sogar überhaupt keine Absicherung? Dann sprechen Sie uns einfach an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot!