Kostenfrei für unsere Kunden

NEWSLETTER – 02/2021: „Tote-Winkel-Aufkleber“

Frankreich schreibt für Wohnmobile über 3,5 Tonnen verpflichtend  Tote-Winkel-Aufkleber vor

Unsere Kunden erhalten diese auf Anforderung kostenfrei!

Radfahrer oder Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel schwerer und großer Fahrzeuge bewegen. Frankreich schreibt seit Jahresanfang 2021 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel vor. Betroffen sind auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen.

Die Kennzeichnung muss mit drei genormten Aufklebern vorne an den Seiten und am Heck sichtbar sein.

Diese Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge.

Das Bußgeld bei nicht angebrachten Aufklebern beträgt 135 €.

 

So müssen Sie die Aufkleber anbringen:

Die Aufkleber (Höhe 25 cm, Breite 17 cm) müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein und zwar jeweils zwischen 0,9 m und 1,5 m über dem Boden. Die Aufkleber dürfen nicht auf Seiten- oder Heckscheiben angebracht werden. Am Fahrzeugheck muss der Aufkleber rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden angebracht werden. Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen, ebenfalls in einer Höhe von 0,9 m und 1,5 m vom Boden, anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt.

Als Service für unsere Kunden stellen wir Ihnen die Aufkleber für Ihren Frankreichurlaub kostenfrei zur Verfügung.

Wenn Sie einen Frankreichurlaub planen, können Sie, als unser Kunde, die Aufkleber unter Angabe Ihres  amtlichen Kennzeichens, kostenfrei bei unserer Mailadresse: frankreich@accura.de anfordern.

 

Viele Grüße

Ihr ACCURA Wohnmobilversicherungs-Team