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NEWSLETTER – 04/2019: Welche Altersvorsorgeaufwendungen werden wie steuerlich berücksichtigt

Es ist wieder die Zeit der Steuererklärungen und wir möchten nachfolgend kurz einige immer wieder auftretende Fragen zum Absetzen von Altersvorsorgeaufwendungen beantworten.

Riester-Beiträge gehören in die Anlage „AV“ – Unabhängig von der Steuererklärung erhält der Riester-Sparer als staatliche Förderung jährlich 175,00 € für sich und 185,00 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und 300,00 € für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Junge Leute, die vor ihrem 25.ten Lebensjahr mit dem Riester-Sparen anfangen, bekommen einmalig eine Förderung von 200,00 € zusätzlich. Unabhängig davon kann man gezahlte Riester-Beiträge in der Steuererklärung in Anlage „AV“ in Zeile 7 bis maximal 2.100,00 € ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, dann rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Rürup-Rente gehört in Anlage „Versorgungsaufwand“ – Der Jahresgesamtbeitrag einer Basisrente (umgangssprachlich Rürup-Rente) ist in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ einzutragen.

Betriebsrente wird nun noch stärker gefördert.
Betriebsrenten in Form von Direktversicherungen oder Pensionskassen – Eine betriebliche Altersvorsorge kann in der Steuererklärung nicht mehr extra angesetzt werden, da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ohne Steuerabzug bezahlt wurden. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer befreit (2018 = 6.280,00 €). Sozialversicherungsfrei sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2018 = 3.120,00 €).

Kranken- und Pflegeversicherung – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Erwerbstätige für 2018 in Höhe der Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen. Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 12 – 45 eingetragen werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Aufwendungen von 1.900,00 € (Selbständige 2.800,00 €) so kann der gesamte Betrag angesetzt werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung.

Sonstige Versicherungen – Bleibt die Summe von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrages, können Steuerpflichtige bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 49 und 50 angeben. Dazu zählen zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die Abgabefrist für viele Steuerpflichtige wurde erstmals von Ende Mai auf den 31.07.2019 verlängert. Sämtliche Ausführungen sind unverbindliche Informationen für unsere Kunden mit  Altersvorsorgeverträgen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Bezüglich rechtlicher oder steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bei Fragen zur Altersvorsorge können Sie sich gerne an uns wenden.