Scheidung – und wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Wissenswertes aus der Versicherungswelt

NEWSLETTER – 10/2015/Teil 2: Scheidung – und wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Die Scheidungsrate ist hoch und demzufolge gibt es nicht nur den ersten, sondern auch häufig den zweiten Ehepartner. Doch was passiert, wenn die versicherte Person einer Lebensversicherung verstirbt? Wer bekommt dann die Hinterbliebenenleistung?

Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Versicherungsnehmer schloss 1987 eine Lebensversicherung ab. Als Begünstigte im Todesfall wurde eingesetzt „verwitwete Ehegatte“. Im April 2002 wurde die Ehe geschieden. Im Oktober 2002 heiratete der Versicherungsnehmer wieder. Im Jahr 2012 verstarb der Versicherungsnehmer. Sowohl die ehemalige Gattin aus erster Ehe, als auch die Gattin zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers aus zweiter Ehe, machten Ansprüche aus dem Bezugsrecht im Todesfall geltend. Der Bundesgerichtshof entschied, dass derjenige Ehegatte, der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Erklärung des Bezugsrechtes verheiratet war, der Bezugsberechtigte ist, somit in diesem Fall die ehemalige Gattin.

Heute formulieren die meisten Versicherer im Antrag schon „Bezugsberechtigt im Todesfall ist der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehepartner“. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, sofern sich Änderungen in den Familienverhältnissen ergeben haben, das Bezugsrecht zu prüfen, beziehungsweise durch uns prüfen zu lassen.

Wir stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns im Bedarfsfall an.

 

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