Wenn die Lagerhalle als Garage genutzt wird

Wissenswertes aus der Versicherungswelt

NEWSLETTER – 01/2015: Wenn die Lagerhalle als Garage genutzt wird

Es ist durchaus übliche Praxis, dass Lagerhallen als Stellplätze für Fahrzeuge genutzt werden. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen wie zum Beispiel zu wenig vorhandener Stellplätze auf dem Hof, der Vermeidung von Diebstahl oder als Schutz gegen Wetterschäden (z. B. Hagel, Sturm).

Kurzschlüsse, heiße Katalysatoren, Ölundichtigkeiten an heißen Motoren oder Zigarettenreste bei Fahrzeugen können Gebäudebrände auslösen, was kein Einzelfall ist.

In der Garagenverordnung der Bundesländer ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge nur in als Garagen zugelassenen Räumen abgestellt werden dürfen. In nicht als Garage zugelassenen Räumen dürfen nur bis zu 12 l Kraftstoff (Gesamtmenge für alle Fahrzeuge) verbracht werden, da ansonsten ein gesetzlicher Verstoß vorliegt.

Wer auf die Einstellung von Fahrzeugen in der Lagerhalle nicht verzichten will oder kann und seinen Versicherungsschutz aus seiner Feuerversicherung nicht gefährden will, muss sich an seine zuständige Baubehörde oder das Amt für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Gewerbeaufsichtsamt) wenden und sich durch diese eine rechtliche Genehmigung zur Zulassung des Gebäudes als Garage erteilen lassen. Entsprechende Vorgaben, wie z. B. zur Lüftung der Räume, Abschottung durch Brandschutztüren, etc., müssen für eine solche Genehmigung erfüllt werden.

Die Voraussetzung für eine Entschädigung im Schadenfall ist gemäß der „Sicherheitsbestimmungen“ in den Versicherungsbedingungen die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Vorgaben und Verordnungen.

Der Versicherer kann grobe Fahrlässigkeit unterstellen und den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagen, wenn gegen die Garagenverordnung verstoßen wurde und dadurch nachweislich ein Brand entstanden ist.

Fazit:

Ohne rechtliche Genehmigung für die Nutzung von Lager-, Produktions- oder Betriebshallen als Garage sollten dort keine Fahrzeuge untergestellt werden, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz aus der Feuerversicherung gefährden.