Richtige Zuordnung von Küchen in der Versicherung

Wissenswertes aus der Versicherungswelt


NEWSLETTER – 02/2017:
Richtige Zuordnung von Küchen in der Versicherung

Was ist eine Anbauküche? Und was unterscheidet diese von einer Einbauküche? Ist eine Designerküche eine Einbauküche?
Die unterschiedlichen Begriffe, die im Bereich von Küchen verwendet werden, sind leider nicht eindeutig definiert und können zu einiger Verwirrung führen. Dabei ist die grundsätzliche „Art“ der Küche versicherungstechnisch durchaus wichtig – hierdurch entscheidet sich nämlich, ob die Küche in der Gebäudeversicherung eingerechnet werden muss oder ein Bestandteil der Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist.

Grundsätzlich gilt hierzu folgendes:
In die Hausratversicherung fallen Küchen, die serienmäßig produziert worden sind und ohne größeren Wertverlust in einen anderen Raum eingebaut werden können – das heißt also bei einem Umzug problemlos mitgenommen werden können, lediglich die Arbeitsplatte passt nicht mehr und muss erneuert werden. Hierunter fallen vor allem Küchen, die aus verschiedenen Bauteilen („Baukastensystem“) zusammengestellt werden und auf den Raum und seine Maße entsprechend abgestimmt werden, also die klassische Einbauküche aus dem Möbelhaus oder Küchenstudio.

Die Abgrenzung hiervon ergibt sich durch komplett individuell entworfene und speziell in den Raum eingepasste Küchen, die letztendlich auch fest mit dem Gebäude und dem Mauerwerk verbunden werden. Eine Trennung wäre hier nur mit erheblichem Wertverlust möglich, so dass der Wert dieser Küche in der Gebäudeversicherung eingerechnet werden muss. Ein spezifisches Merkmal für eine solche Küche ist die separate Einzelanfertigung durch z. B. einen Schreiner (ohne Verwendung eines Baukastensystems, wie es bei vielen Küchenanbietern verwendet wird) mit entsprechender Vermessung und Planung.

Der Großteil aller Küchen wird also den ersten Punkt betreffen und ist in der Hausratversicherung einzurechnen. Hier kann eine Überprüfung der entsprechenden Versicherungssumme sinnvoll sein. Reicht die bestehende Summe aus? Ist der Wert der Küche dort überhaupt eingerechnet? Falls dem nicht so sein sollte, empfiehlt sich dringend eine entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Sind Sie stolzer Besitzer einer komplett individuell durch den Schreiner gefertigten Küche sollten Sie auch hier überprüfen, ob der Wert dieser (im Regelfall doch etwas höherwertigeren) Küche in der Gebäudeversicherung jemals berücksichtigt worden ist. Auch hier empfiehlt sich gegebenenfalls eine entsprechende Erhöhung des Versicherungswerts.

Zusätzlich noch ein allgemeiner Hinweis: die Versicherungssummen in beiden Sparten sollten generell in regelmäßigem Abstand auf Aktualität überprüft werden. Gerade bei teuren Neuanschaffungen (Hausratversicherung) oder zusätzlichen Anbauten bzw. Umbauten (Gebäudeversicherung) kann der jeweilige versicherte Wert plötzlich nicht mehr ausreichen und sollte entsprechend angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.