Die Hausratversicherung und Versicherungsschutz in Kellerverschlägen

Wissenswertes aus der Versicherungswelt

accura-newsletter-einbruch-kellerNEWSLETTER – 11/2013: Die Hausratversicherung und Versicherungsschutz in Kellerverschlägen.

 

Der Inhalt von Kellerverschlägen in Mehrfamilienhäusern, die einer Wohnung zugeordnet sind und mit einem Vorhängeschloss gesichert sind, ist im Rahmen der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert.

Wer allerdings wertvolle Gegenstände in einem Kellerverschlag aufbewahrt, muss sich im Fall eines Diebstahls von seinem Hausratversicherer zu Recht vorwerfen lassen, grob fahrlässig gehandelt zu haben, was zur Folge hat, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens übernehmen muss. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.12.2012 hervor (AZ.: 23 O 438/11).

Im Einzelnen:

Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine Hausratversicherung abgeschlossen. Im November 2010 brachen unbekannte Täter in den mit einem Vorhängeschloss gesicherten, zur Wohnung des Klägers gehörenden, Kellerverschlag ein und entwendeten eine dort gelagerte Taucherausrüstung im Wert von rund 15.000 Euro. Unter Hinweis darauf, dass es grob fahrlässig sei, wertvolle Gegenstände in einem durch ein Vorhängeschloss gesicherten Holzlattenverschlag aufzubewahren, wollte sich der Hausratversicherer des Klägers nur zum Teil an dem Schaden beteiligen. Das Berliner Landgericht stimmte mit dem Versicherer darin überein, dass der Kläger den Schaden grob fahrlässig verursacht hatte.

Nach Ansicht der Richter verhält sich grob fahrlässig, wer wertvolle Gegenstände in einem von außen einsehbaren Holzlattenkellerverschlag eines Mehrfamilienhauses lagert. Die Sicherung eines Kellerverschlages fällt im Vergleich zur Sicherung einer Wohnungstür deutlich schlechter aus. Darüber hinaus ist in einem Mehrfamilienhaus nie sicher gestellt, dass der Zugang zu den Kellerbereichen stets verschlossen ist.

Der Richter hielt dem Versicherten zugute, dass er die Taucherausrüstung in Plastiktaschen und Kisten verpackt hatte, so dass durch den Lattenverschlag nicht erkennbar war, was darin gelagert wurde. Das Gericht ging daher von einem mittelgradig grob fahrlässigen Verschulden des Klägers aus. Unter Würdigung der Gesamtumstände hielt es eine Kürzung des Entschädigungsanspruches um 50 Prozent für gerechtfertigt.

Fazit:

In Kellerverschlägen von Mehrfamilienhäusern besteht im Rahmen der Hausratversicherung generell Versicherungsschutz, nicht aber für hochwertige Gegenstände.