Brandschaden durch E-Fahrzeuge

Besteht Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung?

e-Fahrzeuge

ACCURA aktuell – 06/2021: Brandschaden durch E-Fahrzeuge – Besteht Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung?

E-Fahrzeuge werden immer beliebter – aber sie bergen auch Gefahren, insbesondere ist die Brandgefahr gerade beim Ladevorgang erheblich höher. Wie verhält sich Ihr Gebäudeversicherer, sofern ein E-Fahrzeug in Brand gerät? Besteht Versicherungsschutz? Die nachstehenden Ausführungen sollen Ihnen die gewünschten Antworten geben:

Damit Sie uneingeschränkt Versicherungsschutz genießen, müssen grundsätzlich bei der Installation von E-Ladestationen alle gesetzlichen Vorgaben und behördliche Auflagen eingehalten werden. Zum Abstellen von Elektrofahrzeugen gibt es derzeit in der Garagen- und Stellplatzverordnung keine besonderen Bestimmungen. In der Regel sind diese Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge im Sinne der Garagen- und Stellplatzverordnung und dürfen deshalb auch in Tiefgaragen abgestellt werden.

Die Vorgaben der Hersteller müssen jedoch immer beachtet werden. Das heißt, der Betreiber eines Fahrzeugs muss in jedem Fall die Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung beachten.

Besondere Vorsicht ist beim Laden dieser Fahrzeuge geboten. Hier sind nicht nur die Sicherheitsvorkehrungen der Hersteller zu beachten, sondern es muss vor allem geprüft werden, ob die vorhandene Elektroinstallation dafür geeignet ist. Dies sollte ein sachkundiger Elektriker vorab beurteilen und bestätigen.

Die Ladestationen selbst sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Diese können aber in den Vertrag mit aufgenommen werden. Sofern dies gewünscht wird, teilen Sie uns bitte einfach den Anschaffungswert mit. Wir beantragen dann die Mitversicherung für Sie.

Sie haben weitere Fragen? Dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

Freundliche Grüße

ACCURA Versicherungsmakler GmbH