Warum Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung brauchen

Welche der möglichen Versicherungen in Ihrem Portfolio sind denn eigentlich die beiden Wichtigsten?

Wenn Sie auf diese Frage gerade in Gedanken mit „Privathaftpflichtversicherung“ und „Berufsunfähigkeitsversicherung“ geantwortet haben, dann haben Sie einen Volltreffer gelandet.

newsletter-berufsunfaehigkeitNEWSLETTER – 09/2016: Wir möchten uns in diesem Newsletter etwas eingehender mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen und Ihnen erläutern, warum dies der Fall ist.

Was versichere ich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sie versichern über die Berufsunfähigkeitsversicherung den aktuellen „Wert“ Ihrer Arbeitskraft bis zum Eintritt in den Ruhestand. Grundsätzlich wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente (optimal: in ähnlicher Höhe wie das aktuelle monatliche Nettoeinkommen) bis zum Renteneintrittsalter gezahlt. Sind Sie z. B. 32 Jahre alt und verdienen aktuell 1.500 € netto monatlich, dann bemisst sich der Wert Ihrer Arbeitskraft auf 630.000 € (1.500 € x 12 Monate x 35 Jahre bis zum Renteneintritt). Eine stolze Summe – in der mögliche Gehaltssteigerungen und Karrieresprünge noch nicht einmal einkalkuliert sind.

Was kann mir denn schon passieren?
Statistiken belegen, dass jeder vierte Deutsche während seines Erwerbslebens irgendwann einmal berufsunfähig wird. Dies kann z. B. durch Unfall, durch schwere Krankheit, durch Allergien oder durch psychische Probleme und Ähnliches entstehen. Die Zahl der bekannten und aufgelisteten Krankheiten ist fünfstellig – wer kann hier schon sicher sein, dass ihn nichts davon jemals betreffen wird?
Wenn Sie sich gerade Ihr neues Traumhaus für 630.000 € gebaut haben und dieses neue Traumhaus mit einer Wahrscheinlichkeit von 25% abbrennen wird – würden Sie es dann gegen Feuer versichern?

Das Risiko ist doch in jungen Jahren gering – kann ich nicht einfach später eine Versicherung abschließen?
Hierzu folgendes Zitat: „Ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr gegen Feuer versichern“. Steht Ihr Traumhaus also bereits in Flammen, dann ist es hierfür zu spät. Ähnlich verhält es sich mit Ihrem Gesundheitszustand. Natür-lich können Sie mit 40 noch topfit sein und erst dann eine entsprechende Versicherung abschließen. Es kann aber auch sein, dass es gesundheitlich bereits „leicht schwelt“. Dies muss nicht zwingend dazu führen, dass Sie bereits mit 40 nicht mehr arbeiten können – kann aber bedeuten, dass Sie dann durch die Gesundheitsprüfung der Versicherer fallen und keinen entsprechenden Vertrag mehr erhalten. Dies ist eine Wette, die man besser nicht verliert.

Aber das Ganze kostet mich dann doch viel, viel, viel mehr Geld?
Auf den ersten Blick erscheint das natürlich korrekt. Steigt man aber genauer in die Beitragskalkulation der Versicherer ein, dann stellt man fest, dass hierfür vor allem das Eintrittsalter eine Rolle spielt. Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger wird der Beitrag – und das wohlgemerkt über die komplette Vertragslaufzeit.
Der 18-Jährige zahlt dann z. B. über die komplette Laufzeit einen monatlichen Beitrag von 49 €, wohingegen der 40-Jährige einen monatlichen Beitrag von 85 € aufwenden muss. Rechnet man also die jeweiligen Gesamtbeiträge aus, entsteht hier nur eine eher geringe Beitragsersparnis für den 40-Jährigen. Der 40-Jährige hat also insgesamt etwas weniger gezahlt – dafür aber auch eine Deckungslücke von insgesamt 22 Jahren. Wenn während dieser Deckungslücke doch eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte, fehlen ihm gegebenenfalls bis zu 630.000 €.

Meine Tochter beginnt demnächst eine Ausbildung – braucht sie eine entsprechende BU-Versicherung?
Ja! Warum das gerade jetzt schon sinnig ist, wurde hier ja bereits erläutert. Auch für Auszubildende ist bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Hier ist die Absicherung einer monatlichen BU-Rente bis zu maximal 1.500 € möglich. Sie sichern Ihre Tochter somit von Beginn Ihrer Karriere an gegen ein existenzielles Risiko ab.

Okay, ich brauche eine Berufsunfähigkeitsversicherung, meine Tochter auch … aber warum mein Sohn, der gerade studiert?
Natürlich ist der Gedanke naheliegend – mein Sohn arbeitet nicht und verdient folglich ohnehin kein Geld, da ändert sich bei einer Berufsunfähigkeit doch gar nichts für ihn.

Das Problem an der Sache: auch wenn er aktuell nicht arbeitet, kann er berufsunfähig werden und somit in Zukunft keinen Job ausüben. Wie soll es dann die nächsten 45 Jahre weitergehen? Soll der Sohn gegebenenfalls der Familie auf der Tasche liegen? Sein weiteres Leben an der Armutsgrenze führen müssen? Nach einem erfolgreichen Studium wäre möglicherweise ein Einstiegsgehalt von 50.000 € brutto oder höher möglich gewesen – stattdessen müssen Sozialleistungen beantragt werden.

Auch hier kann man viel beruhigter durchs Leben gehen, wenn man bereits gut abgesichert ist. Möglich sind für einen Studenten in Hinblick auf das nach erfolgreichem Studium zu erzielende höhere Einkommen versicherte Monatsrenten von bis zu 2.000 €. Versichert wird der Beruf, den Ihr Sohn mit seinem absolvierten Studium voraussichtlich ergreifen wird. Dies kann hinterher allerdings auch problemlos abweichen – hierauf gehen wir im nächsten Punkt noch einmal gesondert ein.

Wenn ich so früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe, weiß ich aber doch gar nicht, ob es für immer bei dem Beruf bleibt?
Das ist natürlich richtig. Hier liegt aber einer der großen Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie versichern Ihren aktuellen Beruf bei Antragstellung. Sobald die Berufsunfähigkeit eintritt wird aber nicht der angegebene Beruf überprüft, sondern der dann zum entsprechenden Zeitpunkt ausgeübte Beruf. Ein Berufswechsel muss nicht nachgemeldet werden.

Das bedeutet für Sie: auch bei eigentlich erhöhtem Risiko durch einen „gefährlicheren“ Job zahlen Sie weiterhin den ursprünglichen Beitrag. Hier kommen wir also wieder zu dem bereits aufgegriffenen Thema der Beitragskalkulation. Der 40-Jährige, der zwischenzeitlich von einem Bürojob zu einer körperlich anspruchsvollen Tätigkeit gewechselt hat und jetzt einen Vertrag neu abschließen möchte, steht nun vor einem Problem: sein aktueller Beruf wird für die Berechnung herangezogen und kostet ihn nun die dreifachen Beiträge im Vergleich zu einem Bürojob.

Bitte denken Sie rechtzeitig an eine umfassende Absicherung – aktuell beginnt das neue Ausbildungsjahr und auch der Start in das Wintersemester an den Universitäten ist nicht mehr fern.

Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an. Gerne können wir Sie hierzu informieren und sowohl Ihnen als auch Ihren Kindern entsprechende Angebote konkret für Ihren individuellen Bedarf erstellen.