„Bergungskosten“ in der Unfallversicherung

Wissenswertes aus der Versicherungswelt

NEWSLETTER – 01/2018: „Bergungskosten“ in der Unfallversicherung

Viele Menschen sind sich durchaus bewusst, dass eine Unfallversicherung im schlimmsten Fall der Fälle die eigene Existenz retten kann. Eine schwere, dauerhafte körperliche Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls kann zu hohen finanziellen Einbußen führen, die durch eine angemessene Invaliditätssumme oder Unfallrente kompensiert wer-den können.

In einer entsprechenden Betrachtung von Unfallversicherungen wird meist auf das Thema Invaliditätssumme, Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld eingegangen. Was hierbei aber häufig untergeht, ist eine weitere wichtige Leistung der Unfallversicherung: die Erstattung von Bergungskosten.

Das wohl am einfachsten zu verstehende Beispiel hierfür ist der klassische Skiunfall. Ist man durch einen Unfall auf – oder sogar abseits – der Piste durch einen Sturz außerstande, die Abfahrt noch alleine zu bewältigen, muss ein Rettungsteam die Bergung übernehmen. Ist der Unfall auf der Piste passiert, kann der Abtransport vermutlich problemlos durch einen Motorschlitten erfolgen. Liegt man allerdings verletzt in einer Bergschlucht, ist es nahelie-gend, dass die Rettung nicht so einfach wird. Fast immer wird in solchen Fällen ein Helikoptereinsatz notwendig, der schnell zu Kosten in Höhe von einigen tausend Euro führt. Noch deutlich teurer wird der Einsatz, wenn der genaue Standort nicht bekannt ist und Suchtrupps eingesetzt werden müssen.

In genau diesen Fällen greifen die Bergungskosten in der Unfallversicherung. Diese decken die folgenden Leistun-gen ab:

  • Suchkosten
  • Kosten für den Transport ins Krankenhaus und für den Krankenhauswechsel
  • Im schlimmsten Fall: Überführungskosten des Toten zum ständigen Wohnsitz

Die Suchkosten werden hier sogar dann erstattet, wenn tatsächlich gar kein Unfall vorlag, dieser aber entweder unmittelbar gedroht hat oder nach den gegebenen Umständen zu vermuten war.

Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt innerhalb Deutschlands für die anfallenden Kosten auf, sofern ein „krankenbehandlungsbedürftiger Hintergrund“ besteht. Die soeben genannten Suchkosten ohne einen tatsächli-chen Unfall wären also beispielsweise nicht abgedeckt. Innerhalb Europas besteht zwar auch eine Absicherung, allerdings nur mit sehr niedrigen, nicht ausreichenden Summen.

Was leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung leistet nur für den Transport in ein Krankenhaus bzw. für die Überführungs-kosten des Toten. Die entstehenden Suchkosten werden hierüber nicht abgedeckt.

Fazit:
Eine gute Unfallversicherung deckt auch die Bergungskosten in ausreichender Höhe ab. Angemessen sind hier mindestens 20.000 €.